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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit der Firma RSW Werbetechnik GmbH, Maykamp 14, 48720 Rosendahl-Darfeld, nachfolgend „RSW“ genannt, gelten für alle Lieferungen innerhalb Deutschlands, die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Diese sind auch ohne ausdrückliche Bezugnahme Bestandteil sämtlicher - auch zukünftiger - Vertragserklärungen, ohne dass diese schriftlich, telegrafisch oder fernmündlich abgegeben werden. Bei Vertragsabschluss gelten die AGB zugleich für sämtliche zukünftige Verträge der Parteien als vereinbart, ohne dass bei späteren Vertragsabschlüssen von Seiten der RSW auf die AGB hingewiesen werden muss.

 

Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss getroffen werden (Vertragsänderungen, -erweiterungen usw.) sowie Abreden, die mit Mitarbeitern der RSW getroffen werden, erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch die RSW Wirksamkeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie durch die RSW ausdrücklich anerkannt werden.

 

Angebote der RSW sind freibleibend. Die in Angeboten des Auftragnehmers aufgeführten Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, stets ab Rosendahl, ausschließlich Verpackung. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Hochspannungsinstallation geliefert wurden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungsleitung, Erdschutzleitung und eventuell erforderliche Gerüststellung.

 

2. Vertragsabschluss

 

Aufträge gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch RSW als angenommene Aufträge und können vom Auftraggeber nach Auftragsbestätigung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Nachträgliche Auftragsänderungen und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Lieferung

 

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung in allen Punkten geklärt ist bzw. nach Genehmigung der Zeichnung durch den Auftraggeber und nach Vorliegen der Baugenehmigung. Die angegebene Lieferfrist ist stets unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich die Bestätigung erfolgt. RSW ist im Falle höherer Gewalt von der Einhaltung bereits zugesagter Lieferfristen freigestellt. Sie kann im Falle höherer Gewalt ganz oder teilweise von dem Auftrag zurücktreten. Eine Schadensersatzverpflichtung im Hinblick auf diesen Rücktritt besteht nicht. Bei unverschuldeter Verzögerung der Lieferung muss der RSW eine angemessene Nachfrist gewährt werden. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

4. Lieferung und Versand

 

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Der Versand wird mangels besonderer Anweisung nach Ermessen der RSW vorgenommen. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung erfolgt ab Rosendahl auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und bei frachtfreier Rücksendung gutgeschrieben, soweit die Verpackung in einem wiederverwendbaren Zustand ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum an den gelieferten Waren einschließlich aller der RSW aus irgendeinem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche behält diese sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. RSW ist bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers berechtigt die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, diese bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen Erlös und ursprünglichem Kaufpreis als Schadensersatz zu fordern. Der Auftraggeber ist auf eigene Kosten verpflichtet, bei Vollstreckung in unter Eigentumsvorbehalt der RSW stehende Waren sofort dem Vollstreckungsbeamten von deren Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und die RSW hiervon zu benachrichtigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

6. Genehmigungspflicht

 

Die RSW weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Anbringung von Schildern und Lichtwerbeanlagen eine allgemeine Genehmigungspflicht besteht, für deren Einholung allein der Auftraggeber zuständig ist. Die RSW erklärt sich bereit, namens des Auftraggebers die Genehmigungsanträge einzureichen. Alle hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Wird die RSW durch die Einholung einer baubehördlichen Genehmigung ersucht, so kommt insoweit zwischen ihr und dem Auftraggeber, unbeschadet einer endgültigen Auftragserteilung, ein besonderes Auftragverhältnis zustande.

Wird der RSW vor der Erteilung der Genehmigung ein verbindlicher Auftrag erteilt, so bleibt dieser bei Versagung der Genehmigung unberührt. Verlangt der Auftraggeber die Auftragsausführung trotz Nichtvorliegens der baubehördlichen Genehmigung, so ist die RSW befugt, den Auftraggeber mit allen Nachteilen, insbesondere der RSW auferlegten Bußgelder und Kosten zu belasten.

 

7. Montage

 

Die Montage der gelieferten Anlagen erfolgt im Stundenlohn. Soweit die Parteien keine feste Vereinbarung treffen, gilt insoweit der jeweils ortsübliche Preis als vereinbart. Kosten für die Gestellung von Gerüsten, Hub- oder Kranwagen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnungen der RSW sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Mit Zahlung der gesamten Auftragssumme bei Auftragserteilung wird ein Skonto von 2% gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles würden vorbehaltlich der Geltendmachung eines im Einzelfall eingetretenen höheren Schadens Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Tag der Fristüberschreitung des Fälligkeitsdatums bis zum Tage des Geldeinganges in Rechnung gestellt.

 

9. Gewährleistung

 

RSW gewährleistet, dass die von ihr selber hergestellten Produkte frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tage der Auslieferung bzw. Einlagerung. Die Gewährleistung kann nach Wahl der RSW durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchgeführt werden. Soweit die RSW weitere Nachbesserungsversuche ablehnt oder diese erfolglos sind, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der RSW oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

 

Für Schäden infolge unrichtiger Spannungsangaben, Netzstörungen oder unsachgemäßer Montage durch werksfremde Monteure wird Ersatz nur gegen Berechnung geliefert. RSW übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf bauseits hergestellte Fundamente bzw. Unterkonstruktionen, insbesondere Dachdurchbrüche, zurückzuführen sind. Eine Haftung der RSW für etwaige Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Hauseigentümer besteht nicht. Kleine Unregelmäßigkeiten der Produkte und geringe Abweichungen in Farben, die bei der Eigenart der Herstellung vorkommen können, berechtigen nicht zu Abzügen oder Abnahmeverweigerung.

 

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung / Montage geltend zu machen. Die Verankerung von Werbeanlagen auf Dächern, Kragplatten, Schieferflächen, vorhängenden Fassaden oder ähnliches müssen auf Kosten und Veranlassung des Auftraggebers durch eine Fachfirma abgedichtet werden.

 

10. Urheberrecht

 

Von Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern usw. behält sich RSW das Eigentums- und Urheberrecht vor. Vorgenannte Gegenstände dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwandt werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, hat RSW das Recht, ihre Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Angebote, Zeichungen, Entwürfe und Muster sind an RSW zurückzugeben.

 

11. Sonstiges

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Nebenabreden zu diesem Vortrag sind nur gültig, soweit sie schriftlich bestätigt sind. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Schreib-, Druck- und Rechenfehler bei Angebotsabgabe verpflichten nicht zur Ausführung eines Auftrages.

 

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist nach Wahl der RSW das Amtsgericht in Coesfeld sachlich sowie örtlich zuständig. Erfüllungsort ist Sitz der RSW. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen.

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